St. Gallen/SG. Die Kantonsregierung hat einen Staatsbeitrag von 160'000 Franken für den Bau einer Fussgängerrampe zum Bahnhof Walenstadt genehmigt. Die Rampe ermöglicht eine behindertengerechte Verbindung vom Bushof zur Bahnunterführung. - smMC
Eine behindertengerechte Verbindung vom Bushof zur Bahnunterführung wird in Walenstadt gebaut (Symbolbild).
Der Staatsbeitrag ergänzt den bereits früher gewährten Staatsbeitrag von 270'000 Franken für den Bau des neuen Bushofes. Mit dem zeitgleichen Bau von Bushof und Rampe seien gegenüber einer späteren Realisierung Kosteneinsparungen möglich.
Die finanzielle Beteiligung von SBB, Gemeinde und Kanton zu je einem Drittel erlaube es, die behindertengerechte Umgestaltung des Mittelperrons, den Bushof und die Rampe zeitgleich und mit Synergien zu realisieren. Walenstadt erhält damit rechtzeitig auf die S-Bahn St.Gallen 2013 modernisierte Anlagen für ein barrierefreies Umsteigen zwischen Bahn und Bus. Mit der S-Bahn St.Gallen 2013 wird das Bahnangebot in Walenstadt zum Halbstundentakt verdichtet und das Busangebot angepasst.
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