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Mi. 6. April 2011 - 17:19 Uhr
Ansprechen von Kindern: Richtiges Verhalten für Kinder, Eltern, Lehrpersonen und Behörden

Der Kantonspolizei St. Gallen werden hin und wieder Fälle gemeldet, in denen Kinder auf dem Schulweg von Unbekannten angesprochen werden. Meist steht dahinter zum Glück keine böse Absicht. Trotzdem ist es wichtig, solche Vorfälle rasch zu melden und Ruhe zu bewahren, um die Kinder nicht zu verängstigen. - mcMC

Erklären Sie Ihrem Kind wie es sich verhalten soll, wenn es von Fremden angesprochen wird.
 
Erklären Sie Ihrem Kind wie es sich verhalten soll, wenn es von Fremden angesprochen wird.

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Wie können Sie Ihre Kinder schützen?
Die Kantonspolizei nimmt Meldungen ernst und geht ihnen unverzüglich nach. Hinweise nimmt jeder Polizeiposten entgegen.
Selbst wenn Eltern besorgt sind, sollte das Kind seine eigenen Erfahrungen machen können. Es ständig von möglichen Gefahren fernzuhalten bringt nichts. Starke und selbstbewusste Kinder sind am wirksamsten vor Übergriffen geschützt. Vermitteln Sie ihrem Kind auch, dass es Ihnen alle Erlebnisse erzählen kann, die ihm seltsam oder beängstigend vorkommen. Nehmen Sie sich täglich Zeit, mit Ihrem Kind über Erlebnisse und Sorgen zu sprechen.

Kinder suchen sich ihre Vertrauenspersonen selber und gezielt aus. Nicht alles mögen sie den Eltern erzählen, weil sie die Eltern nicht enttäuschen oder verängstigen möchten. Gerade wenn die Kinder etwas getan haben vor dem sie die Eltern gewarnt haben, werden sie sich genau überlegen wem sie was erzählen. Wenden sich die Kinder nicht an die Eltern, ist dies manchmal schwer auszuhalten und kann auch kränken. Sprechen sie mit ihrem Kind darüber, welchen Personen sie nebst den Eltern Geheimnisse oder schwierige Themen anvertrauen können. Kinder und Jugendliche können sich rund um die Uhr, auch ohne den Namen zu nennen, auch an den Kinder- und Jugendnotruf des Kinderschutzzentrums wenden, Tel. 071 243 77 77.

Möglichkeiten, das Kind auf dem Schulweg zu schützen
Schicken Sie Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern in Gruppen zur Schule oder zum Spielplatz. Lernen Sie die «Gspänli» namentlich kennen. Halten Sie ihr Kind zur Pünktlichkeit an und treffen Sie klare Absprachen. Ein Kind lernt «am Modell», deswegen sollten Sie ihm auch immer sagen, wohin Sie gehen und wie Sie erreicht werden können. Erklären Sie Ihrem Kind auch, wie es sich verhalten soll, wenn es von Fremden angesprochen wird. Eine Möglichkeit dazu bietet der Rückzug in eine «Schutzinsel» (ein naheliegendes Geschäft, eine belebte Strasse, ein Haus, wo das Kind klingeln oder ein anderer Erwachsener, welcher es ansprechen kann). Zudem sollte Ihr Kind die Polizeinotrufnummer 117 kennen und wissen, dass es diese Nummer von jeder Telefonzelle aus auch ohne Geld wählen kann.

Missverständnisse als Erwachsene vermeiden
Erwachsene sollten Kinder niemals nach dem Weg oder sonstigen Gefälligkeiten fragen. Es sollten nur erwachsene Personen angesprochen werden. Gerade im Bereich von Schulen, Kinderspielplätzen oder Freizeitanlage, fallen Erwachsene die im Auto sitzen auf. Sie verängstigen Kinder und Erwachsene stark, auch wenn die Insassen lediglich Büroarbeiten verrichten oder eine Lenkpause einlegen.

Tipps und Hinweise für besorgte Eltern
Dem Kind sollte klar vermittelt werden, dass es Distanz zu Fahrzeugen halten und nie näher als zwei Meter an ein Fahrzeug heran gehen soll. Dies gilt selbst dann, wenn es vom Fahrer angesprochen wird. Leben Sie das auch ihrem Kind vor, falls sie in dessen Beisein nach dem Weg gefragt werden. Sagen Sie dem Kind deutlich, dass es unter keinen Umständen zu fremden Personen ins Auto steigen darf, auch nicht aus Hilfsbereitschaft. Eltern sollten in Gesprächen mit ihrem Kind klarstellen, dass sie niemals Fremde beauftragen würden, um es abzuholen.

Grundsätzlich Hinweise an die Kinder
Sagen Sie Ihrem Kind deutlich, dass es nie ohne ihr Einverständnis mit Fremden mitgehen oder in deren Auto einsteigen darf. Ein Kind das angesprochen wird, sollte sich nach Möglichkeit das Kennzeichen des Autofahrers merken. Es besteht eine geringere Gefahr, wenn Kinder in Gruppen unterwegs sind, sich für ihre Schulwegkameraden verantwortlich fühlen und aufeinander aufpassen. Bei Gefahr sollen Kinder laut schreien, um auf sich aufmerksam zu machen. Es darf einen Zuruf ignorieren und einfach weitergehen. Erklären Sie dem Kind, dass dies nicht unhöflich ist. Es darf auf eine Frage auch antworten: «Fragen Sie bitte einen Erwachsenen.» Bei einem Notfall soll das Kind laut schreien, sofort weglaufen und über die sogenannten «Schutzinseln» auf dem Schulweg Bescheid wissen.

Falls es zur Kontaktaufnahme kommt
Glauben Sie dem Kind und hören Sie seiner Schilderung aufmerksam zu, ohne «nachzubohren» oder Vorhaltungen zu machen. Loben Sie es, weil es sich Ihnen anvertraut hat. Schimpfen Sie nicht, wenn das Kind etwas falsch gemacht hat. Es wird sich sonst nicht mehr an Sie wenden. Verständigen Sie bei einer Kontaktaufnahme über Notruf 117 die Polizei, damit diese unverzüglich weitere Massnahmen durchführen kann.

Im Falle eines Falles
Verängstigen Sie Ihr Kind nicht, sondern erklären Sie ihm ruhig, wie es sich verhalten soll, wenn es von Fremden angesprochen wird. Bei Gefahr sollte sich das Kind nicht verstecken, sondern dahin laufen, wo andere Menschen sind («Schutzinseln»). Zudem sollte das Kind wissen, dass es in bedrohlichen Lagen andere Personen um Hilfe bitten oder laut um Hilfe schreien soll. Üben Sie den Notfall ein. Verständigen Sie via Notruf 117 unverzüglich die Polizei, wenn Sie ihr Kind vermissen.

Und wenn doch etwas passiert sein könnte?
Oft haben Eltern ein ungutes Gefühl oder vermuten, dass etwas passiert sein könnte, auch wenn keine Fakten bestehen. In solchen Situationen können sich Eltern oder andere Bezugspersonen des Kindes an das Kinderschutzzentrum St. Gallen wenden und sich beraten lassen wie sie sich verhalten oder was sie tun können.

 


 
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