KuGl ist seit Herbst 2003 im Besitz einer Baubewilligung für den Betrieb eines Kultur- und Unterhaltungslokals mit maximal 450 Personen auf dem Areal des Güterbahnhofes. Im Herbst 2004 wurde zudem die Bewilligung für verlängerte Öffnungszeiten (aufgehobene Schliessungszeiten) während drei Nächten erteilt. Dies hat bekanntlich zu einem längeren Rechtsmittelverfahren durch einen Nachbarn geführt. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom März 2010 entschieden, dass ein Betrieb dieser Grösse mit drei Nächten über das ganze Jahr mit aufgehobener Schliessungszeit in der Wohn-Gewerbezone nicht zonenkonform sei.
Die Betreiberin des KuGl hat ein neues Betriebskonzept mit Lärmschutzmassnahmen im Eingangsbereich, einem erweiterten Sicherheitskonzept und angepassten Betriebszeiten ausgearbeitet. Dieses sieht während des Sommerhalbjahres eine Nacht (Samstag) und während des Winterhalbjahres zwei Nächte (Freitag und Samstag) mit aufgehobenen Schliessungszeiten vor. Gegenüber dem vom Verwaltungsgericht als nicht zonenkonform angesehenen Betriebskonzept entspricht dies einer Reduktion um 50%.
Im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens wurde durch den gleichen Nachbar wieder eine Einsprache gegen das Baugesuch erhoben. In der Folge führte das Amt für Baubewilligungen Einspracheverhandlungen durch. Der Versuch, auf der Basis des eingereichten Baugesuches eine Einigung mit dem Einsprecher zu erzielen, blieb jedoch ohne Erfolg.
Die Baubewilligungskommission nahm am Freitag, 10. Juni 2011, zum Baugesuch Stellung. Sie kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass der Betrieb in der beantragten Form zonenkonform ist. Sie hat das Baugesuch demzufolge bewilligt, allerdings auch mit den Auflagen, dass die im erweiterten Betriebskonzept vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden.