Die St. Galler Regierung hat von der Rechtsgültigkeit des Gesetzes über die Pflegefinanzierung Kenntnis genommen und den Vollzugsbeginn 1. Januar 2011 bestätigt. Die Stimmenden hatten das Gesetz in der Abstimmung vom 13. Februar 2011 mit 109'741 Ja- gegen 23'387 Nein-Stimmen angenommen. - mcMC
Die Pflegefinanzierung erfolgt nun gestützt auf das entsprechende Gesetz, das der Kantonsrat am 1. Dezember 2010 verabschiedet hatte.
Mit der neuen Pflegefinanzierung werden seit dem 1. Januar 2011 die Pflegekosten neu aufgeteilt. Der Beitrag der Krankenversicherer ist neu schweizweit geregelt. Neu ist auch der Kostenanteil der Pflegebedürftigen begrenzt. Die restlichen, nicht gedeckten Pflegekosten übernehmen der Kanton und die Gemeinden. Um die Umsetzung von Beginn weg sicherzustellen, hatte die Regierung das neue Gesetz auf dem Verordnungsweg bereits ab 1. Januar in Vollzug gesetzt. Nach der Annahme durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erfolgt die Pflegefinanzierung nun gestützt auf das entsprechende Gesetz, das der Kantonsrat am 1. Dezember 2010 verabschiedet hatte.
In der Anwendung bereits bewährt hat sich das «St. Galler System» mit der Abrechnung direkt über die Sozialversicherungsanstalt.
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