Grünes Licht für die Erweiterung des Kraftwerks Chapfensee-Plons in Mels
Das kantonale Baudepartement hat der politischen Gemeinde Mels die Wasserrechtskonzession und die übrigen umweltschutzrechtlichen Bewilligungen für die Erweiterung und Erneuerung der bestehenden Wasserkraftanlage Chapfensee-Plons und der geplanten Anlage Mädems-Parmot erteilt. Erstmals wurde im Kanton St. Gallen eine umfassende Schutz- und Nutzungsplanung erstellt. - mcMC
31 der Wasserkraft- und Kleinwasserkraftanlagen produzieren zusammen 93 Prozent der gesamten, aus Wasserkraft erzeugten erneuerbaren Energie im Kanton, während 103 der Kleinst- und Mikrowasserkraftanlagen nur 7 Prozent zu erzeugen vermögen.
Zusätzl. Wasserkraftpotential SG: Etwa + 50 GWh/Jahr, d.h. der Anteil Wasserkraft könnte um etwa 1,5 Prozent auf 20,5 Prozent des kantonalen elektrischen Energiebedarfs (Stand 2010) gesteigert werden.
Mit der Erneuerung und Erweiterung wird die mittlere jährliche Produktionserwartung der Anlagen um rund 5,6 GWh auf 25,1 GWh erhöht. Das Wasser- und Elektrizitätswerk Mels kann die Eigenproduktion an elektrischer Energie um etwa 20 Prozent steigern. Damit wird der Eigenversorgungsgrad der Gemeinde um etwa zwölf auf 72 Prozent erhöht. Die Gesamtkosten für die Erneuerung und Erweiterung betragen 19 Millionen Franken und werden von der Gemeinde Mels getragen. Die Wasserrechtskonzession wurde bis ins Jahr 2070 erteilt.
Umfangreiche Massnahmen für den Naturschutz
Das nutzbare Wasser stammt aus dem Cholschlagerbach, dem Lutzbach und dem Schmelzibach sowie den Quellen in Mädems. Damit die Erneuerung und Erweiterung umweltverträglich ist, wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung und erstmals auch eine Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) durchgeführt. Letztere wurde vom Baudepartement anfangs 2009 erlassen und sieht umfangreiche Massnahmen vor, welche die betroffenen Gewässer, teilweise aber auch die an Gewässer angrenzenden Flächen betreffen.
In diesem konkreten Fall wird unter anderem auf die Nutzung des Oberlaufs des Cholschlagerbachs verzichtet. Ebenfalls wird eine Vielzahl von Flächen ökologisch aufgewertet und extensiviert. Zusammen mit den von Wasserentnahmen betroffenen Gewässern entsteht ein natürlicher, zusammenhängender Lebensraum.
Mehrnutzung der Gewässer
Dank den vorgesehenen Kompensationsmassnahmen der SNP muss den Bächen unterhalb des Kraftwerks weniger Dotierwasser (Restwasser) zugeleitet werden. Dadurch kann erheblich mehr Energie erzeugt werden. Ins Gewicht fällt dabei die annähernde Verdoppelung der winterlichen Energieproduktion. Aus der wirtschaftlichen Bilanz lässt sich folgern, dass mit der SNP ein massgeblicher Beitrag an die Produktion erneuerbarer Energien geleistet wird. Damit kann die energetische Nutzung der Wasserkraft gesichert werden, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch vertretbar ist. Die vom Baudepartement erlassene und vom Bundesrat genehmigte SNP entspricht in allen Teilen den vorgeschriebenen materiellen Anforderungen der Ökologie und des Gewässerschutzes. Mit den Dotierwasserauflagen wird eine ausreichende Wasserführung der Bäche sichergestellt.
Umweltverbände stehen hinter dem Projekt
Das Konzessionsprojekt samt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB), SNP und dem notwendigen Rodungsgesuch lag öffentlich auf. Von den beschwerdeberechtigten Umweltverbänden, die sehr früh ins Projekt einbezogen wurden, gingen keine Einsprachen ein. Sechs Einsprachen wurden im Verlauf des Einspracheverfahrens zurückgezogen. Mit der Konzessionserteilung musste über die Einsprache einer privaten Einsprecherin entschieden werden. Ob sie gegen den abschlägigen Entscheid rekurrieren wird, ist offen.
Wasserkraftwerke im Kanton St. Gallen (siehe Grafik)
Der elektrische Energieverbrauch im Kanton St. Gallen beträgt jährlich gesamthaft rund 3400 GWh.
Die 134 Wasserkraftwerke auf Kantonsgebiet produzieren jährlich 650 GWh, also rund 19 Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Davon werden 93 Prozent von den 31 grossen und mittleren Kraftwerken (Leistung grösser als 300 kW bis 50'000 kW) produziert. Auf die 103 Kleinst- und Mikrowasserkraftanlagen fallen nur sieben Prozent.
Das zusätzliche Wasserkraftpotential im Kanton St. Gallen beträgt nach heutigen Schätzungen etwa 50 GWh/Jahr. Somit könnte der Anteil Wasserkraft um höchstens 1,5 Prozent auf 20,5 Prozent des kantonalen elektrischen Energiebedarfs (Stand 2010) gesteigert werden.
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