Initiative «Sicherheit durch Transparenz» - Regierung unterbreitet Gegenvorschlag
St. Gallen/SG. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, die Einheitsinitiative «Sicherheit durch Transparenz (Nennung der Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen)» dem Stimmvolk zur Ablehnung zu empfehlen und gleichzeitig einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.
- smMC
Die Einheitsinitiative «Sicherheit durch Transparenz (Nennung der Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen)» soll dem Stimmvolk zur Ablehnung empfohlen werden.
Am 21. Dezember 2009 reichte ein Initiativkomitee, bestehend aus 15 Personen, fristgerecht und mit der erforderlichen Unterschriftenzahl eine Einheitsinitiative ein, die verlangt, dass in Meldungen von Polizei und Justizbehörden die Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen genannt wird. Bei Personen, die eingebürgert sind, soll auch deren ursprüngliche Staatsangehörigkeit angegeben werden.
Initiative teilweise nicht umsetzbar
Die Initiative verlangt, dass in allen Orientierungen der Strafbehörden über Straftaten die Staatsangehörigkeit von tatverdächtigen Personen genannt wird. Das Volksbegehren lässt damit ausser Acht, dass die neue Schweizerische Strafprozessordnung, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, Bestimmungen über die Orientierung der Öffentlichkeit enthält, die kantonalen Regelungen vorgehen. Insbesondere enthält das neue Bundesrecht abschliessende Vorschriften über die Informationen durch die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Für Orientierungen durch diese Behörden bleibt kein Raum für eine Regelung im Sinne der Initiative. Ein gewisser Regelungsspielraum besteht hingegen für Meldungen der Polizei.
Nicht umsetzbar ist sodann das Anliegen, in Orientierungen bei eingebürgerten Personen auch die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu nennen. Eingebürgerte Personen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Schweizerinnen und Schweizer und dürfen daher nicht besonders gekennzeichnet werden. Dazu kommt, dass eingebürgerte Personen oftmals Eltern mit verschiedenen oder mehreren Staatsbürgerschaften haben. Für zuverlässige Angaben müssten zuerst die Akten der Einbürgerungsbehörde konsultiert werden. Orientierungen über Straftaten sollten jedoch in der Regel möglichst zeitnah zum Ereignis erfolgen, was nicht oder nur stark erschwert möglich ist, wenn noch Abklärungen über frühere Staatsbürgerschaften getroffen werden müssen.
Gegenvorschlag nimmt Anliegen auf
Was Inhalt einer polizeilichen Meldung sein soll, ist heute nicht gesetzlich geregelt. Die Kantonspolizei macht bisher insbesondere bei schweren Delikten auch Angaben zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen. Die Regierung schlägt nun vor, im kantonalen Polizeigesetz eine differenzierte Rechtsgrundlage für die Informationstätigkeit der Polizei zu schaffen. Die vorgeschlagene Regelung belässt der Polizei den notwendigen Spielraum, um jene Informationen bekannt zu geben, die im konkreten Fall verfügbar und angemessen sind.
Meldungen sollen sowohl dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerecht werden als auch die Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung der Beteiligten wahren. Dabei wird das Anliegen der Initiative in dem Sinn aufgenommen, als gegenüber heute eine Ausweitung erfolgt und die Staatsangehörigkeit und das Alter von Tatverdächtigen regelmässig genannt wird, es sei denn es bestehe die Gefahr, dass Betroffene identifiziert werden könnten. Bei Strassenverkehrsdelikten werden Staatsangehörigkeit und Alter weiterhin in der Regel nur bei schweren Widerhandlungen bekannt gegeben.
Beratung durch den Kantonsrat
Der Kantonsrat wird in der Septembersession 2010 eine vorberatenden Kommission einsetzen und sodann Initiative und Bericht der Regierung voraussichtlich in der Novembersession 2010 beraten. Je nach Ausgang der Beratungen kommt es anschliessend zu einer Volksabstimmung über die Initiative und/oder den Gegenvorschlag.
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