Die Gewerkschaft Unia St.Gallen empfiehlt am 26. September zur kantonalen
Vorlage über die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr ein klares Nein. Verlängerte Öffnungszeiten sind unnötig und schaden den Arbeitnehmenden. Zu deren Schutz gibt es keinen Gesamtarbeitsvertrag. - mcMC
Mit einem Nein an der Urne wird nicht nur eine unnötige Zwängerei abgelehnt.
Die Gewerkschaft Unia unterhält in zahlreichen Branchen Hunderte von Gesamt- arbeitsverträgen (GAV). Nur im Detailhandel nicht: Dieser weigert sich, mit der grössten Gewerkschaft des Landes einen GAV zum Schutz der Angestellten abzuschliessen.
Bei der Ausarbeitung des kantonalen Ladenschlussgesetzes hätte es das Parlament in der Hand gehabt, die Verlängerung der Öffnungszeiten mit einem GAV zu kombinieren.
Doch davon wollten die Kantonsräte nichts wissen. Die Interessen der Verkäuferinnen und Verkäufer, die keine grossen Löhne beziehen, wurden krass missachtet.
Ohne Schutz der Angestellten im Detailhandel kann es keine längeren Öffnungszeiten geben. Die Gewerkschaft Unia wird sich weiterhin für die Schaffung eines GAV im Detailhandel einsetzen. Davon würden nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Ladenbesitzer profitieren.
Da der Schutz der Angestellten nicht gewährleistet ist, bleibt in der Volksabstimmung vom 26. September nur ein klares Nein. Mit einem Nein an der Urne wird nicht nur eine unnötige Zwängerei abgelehnt. Die Ablehnung ist auch ein Signal dafür, dass künftig die Interessen der Arbeitenden nicht einfach übergangen werden dürfen.
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