Massnahmenpaket zur Stärkung der Lehrpersonen in der Volksschule
Bildungsdepartement und Erziehungsrat wollen die Lehrpersonen der Volksschule mit einem Massnahmenpaket stärken. Darin schlagen sie einerseits die Überarbeitung des Berufsauftrages mit Modellwechsel und einer Reduktion des Pflichtpensums vom 28 auf 27 Lektionen vor. Andererseits wird ein Fokus auf unterstützende Massnahmen in den Bereichen Umgang mit Heterogenität, persönlicher Weiterbildung und Abbau bei den administrativen Aufgaben gelegt. - mcMC
Schule und Lehrpersonen sind heutzutage mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.
Bei den Anfangslöhnen besteht insbesondere bei den Primarlehrpersonen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund eines sich abzeichnenden Lehrermangels. Von einer generellen Lohnerhöhung wird abgesehen.
Der Lehrberuf hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Lehrpersonen sind aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, aber auch aufgrund bildungspolitischer und struktureller Änderungen täglich herausgefordert. Der Erziehungsrat hat daher in verschiedenen Bereichen in Arbeitsgruppen Themen erarbeitet. Zudem wurde im Herbst 2010 eine Online-Umfrage bei den Lehrpersonen der Volksschule durchgeführt, die wertvolle Anhaltspunkte ergeben hat.
Berufsauftrag den aktuellen Anforderungen anpassen
Seit Erlass des aktuell gültigen Berufsauftrags im Jahr 1998 hat sich das Umfeld der Schule verändert. Die Schule als Ganzes, aber auch die einzelne Lehrperson, ist mit stets vielfältigeren Herausforderungen konfrontiert. Der geltende Berufsauftrag unterscheidet zwischen Arbeitszeit mit und ohne Präsenzverpflichtung. Die Arbeitszeit mit Präsenzverpflichtung ihrerseits wird gegliedert in 28 Lektionen Unterricht sowie zwei Lektionen übrige Präsenzverpflichtung. Diese Aufteilung hat sich mehrheitlich nicht bewährt, weil neue Aufgabenfelder dazugekommen sind. Der Erziehungsrat ist daher der Ansicht, dass dieses Modell geändert und die Arbeitszeit neu aufgeteilt werden muss. Im Vordergrund steht ein prozentuales Zeitmodell, wie es andere Kantone bereits kennen. Nebst der Arbeit mit der Klasse, dazu gehören unterrichten, vorbereiten und korrigieren, werden Zeitgefässe definiert für die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Weiterbildung sowie für die Arbeiten im Umfeld Schule. Mit einem solchen Modell kann auch der Aufwand für die administrativen Aufgaben definiert und limitiert werden.
Im Rahmen der Änderung des Modells schlägt der Erziehungsrat vor, das Unterrichtspensum von heute 28 auf 27 Lektionen zu reduzieren. Die Reduktion der reinen Unterrichtszeit führt nicht zu einer Arbeitszeitreduktion. Um Mehrkosten zu vermeiden, soll diese Reduktion durch den Abbau der Pflichtlektionenzahl bei den Schülerinnen und Schülern weitgehend kompensiert werden. Der Erziehungsrat erachtet eine Kompensation in der Stundentafel als pädagogisch verantwortbar und geboten. Er sieht darin keinen Qualitätsabbau, da der Kanton St. Gallen bei der Lektionenzahl für die Kinder zu den Spitzenreitern gehört und die Kinder insbesondere auf der Mittelstufe stark belastet sind.
Im Weiteren wird vorgeschlagen, durch Schaffung eines variablen Anteils eine gewisse Flexibilisierung des Unterrichtspensums zu erreichen. Die Lösung mit einem Bandbreitenmodell erlaubt, zusätzliche Aufgaben, für welche bis anhin eine Entlastung oder Entschädigung gewährt wurde, ins Pensum einzubauen.
Der Erziehungsrat ist zudem auch der Meinung, dass der neue Berufsauftrag auch für die Schulleitungen in der Personalführung Klärung und Orientierung bringt.
Regierung will Delegationsnorm zur Anpassung der Einstiegslöhne
Das Bildungsdepartement hat alle Löhne der Lehrpersonen analysiert und in einen interkantonalen Vergleich im Rahmen der EDK-Ost gestellt. Im Rahmen dieses Vergleiches zeigt sich, dass die Lehrpersonen im Kanton St. Gallen bei den Löhnen grundsätzlich gut dastehen. Gegenwärtig befinden sich nur die Einstiegslöhne der Primarlehrpersonen im Kanton St. Gallen im hinteren Bereich. Die Regierung sieht daher von einer generellen Lohnerhöhung ab. Sie sieht im interkantonalen Vergleich keinen Handlungsbedarf, und auch im aktuellen finanzpolitischen Umfeld - unter anderem vom Kantonsrat geforderte Sparmassnahmen im Personalbereich - erachtet sie eine generelle Lohnerhöhung nicht als angebracht.
Die Regierung ist jedoch besorgt über einen sich abzeichnenden Lehrermangel. Einige Mittelland-Kantone haben bereits seit diesem Schuljahr Probleme, genügend ausgebildete Lehrpersonen zu finden. Im Moment gibt es noch keine Anzeichen dafür, dass sich ein Lehrermangel auch auf den Kanton St. Gallen ausbreitet. Die Regierung beobachtet jedoch mit einer gewissen Sorge die Tendenz, dass andere Kantone Lehrpersonen im Kanton St. Gallen aktiv abwerben. Um bei einem einsetzenden Lehrermangel kurzfristig handlungsfähig zu werden und soweit erforderlich zeitgerecht Massnahmen ergreifen zu können, sieht die Regierung vor, dem Kantonsrat eine sogenannte Delegationsnorm zu unterbreiten. Diese würde ihr erlauben, situativ und befristet die Anfangslöhne von der Stufe A1 in die Stufe A2 oder maximal A3 anzuheben.
Umgang mit Heterogenität und gezielte Weiterbildung
Bildungsdepartement und Erziehungsrat sehen noch weitere Massnahmen in den Themenfeldern Umgang mit Heterogenität, Rolle und Position der Schulleitungen, Abbau von administrativen Belastungen und persönlicher Weiterbildung vor. In all diesen Bereichen gibt es ein bestehendes Angebot. Bildungsdepartement und Erziehungsrat haben jedoch in den letzten Wochen Neuerungen geschaffen, so die neu erstellte Handreichung «Vollzugshilfen Blockzeiten und Fremdsprachen» mit Empfehlungen und Massnahmen bei der Umsetzung der Blockzeiten in Kindergarten und Primarschule und des Englischunterrichts in der Primarschule.
Neukonzipiert ist in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule des Kantons St. Gallen (PHSG) ein Weiterbildungsangebot «Eine Schule für alle - Ressourcen erkennen, aufbauen, nutzen» zum Umgang mit Lernschwierigkeiten. Das Case Management Berufsbildung «Plan B» unterstützt Jugendliche mit erschwerten Bedingungen bei der beruflichen Integration von der Oberstufe über die Berufslehre bis ins Erwerbsleben und kann dank institutionalisierten Prozessen und entsprechenden Hilfsmitteln für die Lehrpersonen entlastend wirken. Der Erziehungsrat möchte auf diesen Angeboten aufbauen und wo nötig weitere vorsehen. So sollen Lehrpersonen das Unterrichtspaket «Lehreroffice» kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.
Gesetzesänderungen werden noch in diesem Jahr dem Kantonsrat zugestellt
Das Bildungsdepartement sieht vor, bis zum Sommer 2011 eine Vorlage zur Anpassung des Volksschulgesetzes und des Lehrerbesoldungsgesetzes mit dem Inhalt, den Berufsauftrag der Lehrpersonen neu zu definieren und eine Delegationsnorm im Bezug auf die Einstiegslöhne der Lehrpersonen zu verankern, für eine breite Vernehmlassung vorzulegen. Die Gesetzesvorlage soll noch in diesem Jahr dem Kantonsrat zugeleitet werden. Die Nachträge könnten nach der parlamentarischen Beratung auf das Schuljahr 2012/13 oder gegebenenfalls auf den Jahresbeginn 2013 umgesetzt werden.
Im Rahmen dieser Änderungen des Volksschulgesetzes sieht die Regierung auch vor, die vom Kantonsrat mit einer Motion geforderte Änderung in Bezug auf die Weihnachtsferien vorzulegen. Damit werden die Weihnachtsferien im ganzen Kanton vereinheitlicht und generell auf zwei Wochen festgelegt. Dies erbringt eine massvolle Reduktion der Unterrichtszeit um - je nach Lage der Feiertage - zwei bis drei Tage. In der Mehrzahl der Kantone wird dies schon heute so gehandhabt.
Die übrigen Massnahmen werden laufend umgesetzt. Ziel ist, die Mehrzahl der Massnahmen innert Jahresfrist im Wesentlichen umzusetzen. Zur Koordination wird im Amt für Volksschule eine Expertengruppe eingesetzt.
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