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Do. 24. März 2011 - 10:19 Uhr
Regierung leitet Teilrevision des Mittelschulgesetzes dem Kantonsrat zu

Die Regierung hat die Teilrevision des Mittelschulgesetzes im Bereich der Behördenstruktur zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Diese sieht vor, dass die Aufsichtskommissionen an den Mittelschulen abgeschafft werden. Deren Aufgaben werden dem Erziehungsrat, den Schulleitungen und dem Bildungsdepartement zugewiesen. - mcMC

Die Mittelschulen funktionieren gut und bieten eine hohe Unterrichtsqualität.
 
Die Mittelschulen funktionieren gut und bieten eine hohe Unterrichtsqualität.

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Zudem soll der Erziehungsrat von operativen Aufgaben entlastet werden. Weiter sollen Bussen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eingeführt werden.

Neue Führungsstruktur für die st. gallischen Mittelschulen
Die Führung der sechs st. gallischen Mittelschulen erfolgt nach geltendem Recht durch die Regierung, den Erziehungsrat, das Bildungsdepartement, die Aufsichtskommission und durch die Rektorin oder den Rektor. Die wesentlichen Reglemente für die Aufnahme, die Promotion und die Schlussprüfungen sowie die Lehrpläne und die Stundentafeln werden vom Erziehungsrat erlassen. Dieser wählt die Schulleitungsmitglieder und stellt die festangestellten Lehrpersonen ein. Jede Lehrperson wird jährlich von einem Mitglied der Aufsichtskommission − einem nebenamtlichen Gremium − visitiert.

Wenn es um finanzielle Fragen geht, ist neben dem Bildungsdepartement meist die Regierung zuständig. Diese Strukturen seien zu kompliziert, befand der Kantonsrat und beauftragte die Regierung, einen Vorschlag für die Revision des Mittelschulgesetzes vorzulegen. Darin solle aufgezeigt werden, wie die Behördenstruktur sowie die operative und strategische Führungsstrukturen vereinfacht werden können.

Aufsichtskommissionen sollen abgeschafft werden
Die Regierung zeigt in ihrem Bericht zur Revision des Gesetzes die aktuelle Behördenstruktur und die Zuständigkeiten im Mittelschulwesen auf. Sie stellt fest, dass die Mittelschulen gut funktionieren und eine hohe Unterrichtsqualität bieten. Eine Gesamtrevision des Mittelschulgesetzes sei deshalb nicht notwendig, eine Teilrevision genüge. Um den Auftrag des Kantonsrates zu erfüllen, soll künftig auf die Aufsichtskommissionen der sechs Mittelschulen verzichtet werden. Deren Aufgaben werden anderen Behörden zugewiesen. So sollen die Lehrpersonen künftig von Schulleitungsmitgliedern visitiert werden. Weil es sich dabei ausschliesslich um pädagogische Fachleute handelt, erwartet die Regierung davon eine Professionalisierung der Personalführung und der Beurteilung des Unterrichts, was zu einer Qualitätssteigerung führen werde.

Eine weitere wesentliche Funktion erfüllen die Mitglieder der Aufsichtskommissionen, indem sie als unparteiische Beisitzer an den Schlussprüfungen teilnehmen. Heute schon müssen zusätzliche Prüfungsexpertinnen und -experten gewählt werden, da die Anzahl Mitglieder der Aufsichtskommission nicht ausreicht, um für sämtliche Prüfungen eine Beisitzerin oder einen Beisitzer zu stellen. Künftig soll dieser bereits bestehende Expertenpool ausgeweitet werden. Die Regierung hält fest, dass der Erziehungsrat für die strategischen Führungsfragen, die alle Mittelschulen betreffen, zuständig sei. Nach aktuellem Mittelschulgesetz bearbeitet der Erziehungsrat auch operative Aufgaben. Diese sollen vornehmlich an die Schulleitung delegiert werden. Dies betrifft insbesondere die Personalführung: Neu sollen die Lehrpersonen von der Rektorin oder vom Rektor gewählt, beurteilt und befördert werden.

Die rund 4500 Schülerinnen und Schüler an den st. gallischen Mittelschulen werden von der vorgeschlagenen Teilrevision kaum direkt betroffen sein. An den bewährten Lehrgängen werden keine Änderungen vorgenommen.

Eltern und Schüler sollen gebüsst werden können
Ausserhalb der Behördenstruktur schlägt die Regierung mit dieser Teilrevision vor, dass auch Bussen für Eltern an den Mittelschulen eingeführt werden sollen. Auch an den Mittelschulen kommt es immer wieder vor, dass Eltern zum Beispiel die Schulferien eigenmächtig verlängern. Die minderjährigen Schülerinnen oder Schüler dürfen für die unentschuldigten Absenzen nicht disziplinarisch bestraft werden, wenn das Verschulden bei den Eltern liegt. Daher soll, wie auf der Volksschulstufe, die Möglichkeit geschaffen werden, solch fehlbare Eltern büssen zu können. Bei einigen Schülerinnen und Schülern machen die Disziplinarmassnahmen «zusätzliche Arbeit» oder «Verweis» keinen nachhaltigen Eindruck. Für diese soll daher − wie für die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen − die Möglichkeit einer Geldbusse eingeführt werden.

Der Kanton St. Gallen führt fünf Gymnasien an den Kantonsschulen am Burggraben St. Gallen, Heerbrugg, Sargans, Wattwil und Wil. Die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule werden an den Kantonsschulen am Brühl St. Gallen, Heerbrugg, Sargans und Wattwil angeboten.

 


 
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