Nachdem es in der Gemeinde Niederbüren zu verschiedenen Sachbeschädigungen gekommen war, hatte der Gemeindepräsident im amtlichen Mitteilungsblatt die Bevölkerung um Mithilfe bei der Eruierung der Täterschaft gebeten.
Im Mitteilungsblatt vom 17. Dezember 2009 gab er bekannt, dass die Sachbeschädigungen aufgrund der zahlreichen Hinweise in Zusammenarbeit mit der Polizei hätten geklärt werden können.
Zugleich wurden die Namen und Adressen der fünf mutmasslichen Täter - Knaben im Alter von 12 bis 13 Jahren - publiziert.
In der Folge gingen bei den Strafverfolgungsbehörden des Kantons St. Gallen drei Strafanzeigen ein. Die Anklagekammer eröffnete am 24. Februar 2010 eine Strafuntersuchung gegen den Gemeindepräsidenten von Niederbüren wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Die Eröffnung einer Strafuntersuchung bedeutet nur, dass ein konkreter Verdacht auf eine möglicherweise strafbare Handlung vorliegt. Erst eine vertiefte Abklärung durch die Staatsanwaltschaft wird zeigen, ob dieser Anfangsverdacht gerechtfertigt erscheint oder nicht. Bis zu einer allfälligen Verurteilung, die mit der Verfahrenseröffnung keineswegs feststeht, gilt die Unschuldsvermutung.
Weitergehende Auskünfte können zurzeit nicht erteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Gossau wird zu gegebener Zeit über den Abschluss der Strafuntersuchung informieren.
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