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Mo. 19. Juli 2010 - 11:08 Uhr
Unia fordert von Graubünden Stopp für Sonntagsarbeit im Outlet Village Landquart

Landquart/GR. Beim Alpenrhein Outlet Village geht der Kampf um die Sonntagsarbeit in die nächste Runde. Die Gewerkschaft Unia kontert in ihrer Eingabe an den Kanton die Stellungsnahmen der Betreiberin des Outlet Village und beharrt darauf, dass die Sonntagsarbeit in Landquart derzeit gesetzeswidrig ist. - smMC

Die Gewerkschaft Unia fordert den Kanton Graubünden zum Handeln auf.
 
Die Gewerkschaft Unia fordert den Kanton Graubünden zum Handeln auf.

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Seit letztem Herbst hat das Alpenrhein Outlet Village seine Tore geöffnet – jeden Tag, auch Sonntags. Die Gewerkschaft Unia hat die zuständige Amtsstelle im Kanton ersucht, eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Dies, um die Zulässigkeit der Sonntagsarbeit zu klären und gleichzeitig die Möglichkeit zu schaffen, den Entscheid des Kantons durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
 
Outlet Village breche das Gesetz
Der Kanton Graubünden hat in der Folge von den Betreibern des Alpenrhein Outlet Village sowie von der Gewerkschaft Unia eine Stellungnahme eingefordert. Das Alpenrhein Outlet Village in Landquart erklärt in ihre Eingabe, dass während des ganzen Jahres bewilligungsfrei an Sonntagen gearbeitet werden dürfe, weil Landquart Tourismusregion sei. Die Gewerkschaft Unia legt in ihrer Eingabe dar, dass Sonntagsarbeit an 52 Wochen pro Jahr für Angestellte im Verkauf in Landquart nach Arbeitsgesetz unzulässig sei. Landquart sei im Sinne des Arbeitsgesetzes und der seco-Richtlinien keine Tourismusregion. Es sei auch nicht zulässig, den gesamten Kanton Graubünden als Tourismusregion zu definieren. Tourismusgebiete seien Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsorten sowie Orte mit erheblicher saisonaler Schwankung. Landquart erfülle diese Kriterien klar nicht. Zu dieser Frage gebe es auch eine eindeutige bundesgerichtliche Praxis.
 
Gesundheitsschutz geht vor
Das Verbot von Sonntagsarbeit ist für die Gewerkschaft Unia eines der wichtigsten Elemente im Arbeitsgesetz, um die Arbeitnehmenden und deren Gesundheit zu schützen. Ausnahmen seien – trotz gegenteiliger Behauptungen des Outlet Village – nur sehr zurückhaltend zu gewähren. Für die Gewerkschaft Unia ist klar, dass die Betriebe des Outlet-Village keinesfalls bewilligungsfrei am Sonntag arbeiten können. Die aktuelle Sonntagsarbeit sei arbeitsgesetzwidrig.
 
Die Gewerkschaft Unia erwartet von der zuständigen Amtsstelle im Kanton Graubünde, dass sie die gesetzeswidrige Sonntagsarbeit im Outlet Village rasch unterbindet.

 
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